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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bucher Biotec AG

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Bucher Biotec AG.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung. Aufträge (Warenbestellungen), die auf Bestellformularen des Kunden eingehen, und die möglicherweise Bestimmungen, Klauseln oder Bedingungen enthalten, welche mit denjenigen der Bucher Biotec AG nicht übereinstimmen, werden nur unter der Bedingung angenommen, dass ungeachtet solcher, in den Bestellformularen des Kunden enthaltenen Bestimmungen, Klauseln oder Bedingungen, das Vertragsverhältnis ausschliesslich aufgrund der Bedingungen der Bucher Biotec AG geregelt bleibt. Durch die Annahme und Erfüllung eines solchen Auftrages mit anderen Klauseln werden weder Haftung noch sonstige Verpflichtungen der Bucher Biotec AG, wie sie in diesen allgemeinen Bedingungen enthalten sind, in irgendeiner Weise verändert, erweitert oder eingeschränkt.

2. Preise

Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes angegeben ist, netto in Schweizer Franken, verzollt, ohne Versandkosten. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Sollten sich während der Auftragsabwicklung Aenderungen ergeben, durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen, so behält sich die Bucher Biotec AG eine entsprechende Preisanpassung vor. Die nachträgliche Korrektur von Schreibfehlern bleibt der Bucher Biotec AG vorbehalten.

3. Liefertermine

Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen den Kunden weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Höhere Gewalt entbindet die Bucher Biotec AG von allen Verpflichtungen und berechtigt sie, den Vertrag ganz oder teilweise zu annullieren.

4. Teillieferungen

Die Bucher Biotec AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und diese zu verrechnen.

5. Versand

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind vom Empfänger direkt bei der Transport- oder Versicherungsgesellschaft anzumelden. Die Verpackung wird billigst in Rechnung gestellt und kann nicht zurückgenommen werden.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der Bucher Biotec AG sind zahlbar innert 30 Tagen netto. Für verspätete Zahlung behält sich die Bucher Biotec AG vor, einen banküblichen Verzugszins zu berechnen.

7. Reklamationen

Reklamationen können nur innert 8 Tagen berücksichtigt werden, Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung am Tag des Wareneingangs. Retourware wird nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung angenommen.

8. Material- und Geräterücksendungen

Material- und Geräterücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung und nur sofern das Material oder Gerät sich in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung befindet und von der Bucher Biotec AG normalerweise am Lager gehalten wird, erfolgen. Für die Umtriebe der Bucher Biotec AG wird ein angemessener Kostenanteil in Abzug gebracht.

9. Annullierungen

Auftragsannullierungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Bucher Biotec AG. Kosten, die bereits erwachsen sind, hat der Kunde zu übernehmen. Zeitlich begrenzte Abschluss-Bestellungen müssen innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen werden. Andernfalls wird die Bucher Biotec AG die Restlieferung veranlassen und verrechnen.

10. Garantie

Geräte und Material, welche durch die Bucher Biotec AG verkauft werden, unterstehen folgender Garantie: Ausnahmen vorbehalten und unter den untenstehenden Bedingungen verpflichtet sich die Bucher Biotec AG jeden Material- oder Herstellungsfehler zu beheben, der sich innerhalb eines Jahres nach Auslieferung des Instruments an den Käufer zeigt. Die Behebung des Fehlers kann nach Gutdünken der Bucher Biotec AG entweder durch Reparatur oder Ersatz des fehlbaren Teiles oder des ganzen Instrumentes erfolgen. Unter die Garantieverpflichtung fallen nur Schäden, die bei normalem Gebrauch und sachgemässer Bedienungauftreten. Für Schäden, die auf unsachgemässe Bedienung zurückzuführen sind, haftet die Bucher Biotec AG nicht. Die obenerwähnten Ausnahmen und Bedingungen sind folgende:

a)    Einige Bestand- oder Ersatzteile besitzen ihrer Natur gemäss eine niedrigere Lebensdauer als ein Jahr. Sollte ein solches Teil keine entsprechende Dienste während einer angemessenen Dauer leisten, kann die Bucher Biotec AG dieses Teil nach eigenem Ermessen ersetzen oder reparieren. Ob die geleisteten Dienste oder die Dauer angemessen sind, wird von der Bucher Biotec AG von Fall zu Fall festgesetzt, nachdem sie im Besitz aller nötigen Unterlagen sowie des defekten Teiles (frankiert zugestellt) ist.

b)    Sämtliche Transportkosten für Geräte oder Teile, welche vom Kunden als defekt an die Bucher Biotec AG geschickt werden, übernimmt der Kunde. Dieser hat auch die Rücktransportkosten zu übernehmen, ausser wenn das Gerät oder das Teil von der Bucher Biotec AG als defekt anerkannt wird. Im letzteren Fall übernimmt die Bucher Biotec AG die Transportkosten.

c)    Die Bucher Biotec AG übernimmt keine Garantie für Geräte und Teile, welche nicht durch sie verkauft wurden.

d)    Die Bucher Biotec AG wird von allen Garantieverpflichtungen befreit, falls Reparaturen oder Modifikationen durch andere als die Bucher Biotec AG-Mitarbeiter vorgenommen werden, ausser wenn der Reparatur oder Modifikation eine schriftliche Zustimmung der Bucher Biotec AG vorausgegangen ist. Für Schäden, die durch unrichtige Manipulation entstehen, sowie für Geräte, deren Siegel oder Plomben verletzt sind, besteht keine Garantie.

e)    Bei nichterfüllen der Zahlungsbedingungen erlischt die Garantiepflicht der Bucher Biotec AG. Eine weitergehende Garantie, insbesondere Haftung für Folgeschäden, ist ausdrücklich ausbedungen.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bucher Biotec AG. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Basel.